
Travel-Green-Card für Wissenschaftler:innen
- Illustration
Vincent Brod
Eine Vision für grenzenlose Forschung: Die Einführung einer Travel-Green-Card würde Wissenschaftler:innen die Freiheit bieten, international zu arbeiten – ohne den administrativen Aufwand der Sozialversicherungsanmeldung.
Eine gesetzliche Regelung für eine pauschale „A1 Flatrate für 1 Jahr“ mit der Gewähr ordnungsgemäß sozialversichert zu sein
Erkenntnisinteressen
Neue räumliche Flexibilität
Verstärkte Vernetzung der Forschenden innerhalb Europas → Förderung der Internationalisierung und des Community-Buildings
Einfluss auf die Attraktivität als Arbeitgebende
Technische Grenzen
- Digitalisierung des Ablaufs
Prozessuale Grenzen
- Schnittstellen aus den Verwaltungssystemen zur Beantragung
Führungs- und teambezogene Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Kulturelle Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Arbeitsrechtliche Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Steuerrechtliche Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Sozialversicherungsrechtliche Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Tarifvertragliche Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Gesundheitliche Grenzen
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Sonstige Grenzen / Hürden
- Siehe: Full-Remote-Work EU-Ausland
Ortsflexible und attraktive Arbeitsmöglichkeiten (OaA)
Mögliche Lösungsansätze
- EARTO Positionspapier: Vollständige Befreiung wissenschaftlich bzw. wissenschaftsassoziiert arbeitenden Personals von dem Erfordernis der A1-Bescheinigung, mindestens jedoch eine Befreiung für kürzere Aufenthalte
- Auch Forderung der Allianz der Wissenschaft Vorgenommene Zuordnung im Experimentierraum
Offene Fragen
- Bei jeder Dienstreise/Entsendung innerhalb der EU sind zusätzlich noch die EU-Meldepflichten zu prüfen und ggf. eine Meldung abzusetzen. Und bei Personen aus Drittstaaten muss darauf geachtet werden, dass die Person auch einen Aufenthaltstitel für das ausländische Land hat.
- EARTO Positionspapier: Komplette Abschaffung der EU-Meldepflichten für den Wissenschaftsbereich, mindestens europaweit einheitliche, standardisierte Melde-Erfordernisse
Zu welchen anderen Erprobungsfeldern besteht ein enger Bezug?
- Betrifft auch die weiteren Formen der räumlichen Flexibilisierung und würde hier den administrativen Aufwand verringern
Weiterführende Informationen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter dem Thema „Arbeitsgestaltung“: www.baua.de