
Home-Workation Heimatland
- Illustration
Vincent Brod
Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des Fachkräftemangels und aufgrund der Bestrebung internationaler Vernetzung in der Wissenschaftsarbeit die Anzahl von Mitarbeitenden mit ausländischen Wurzeln in Zukunft steigen. Diese Gruppe der Mitarbeitenden hat aktuell aufgrund langer Anfahrtswege nur selten die Gelegenheit nach Hause fahren können zu können, was ein nicht unerhebliches Manko für die Attraktivität von AUF-Arbeitsplätzen für diese wachsende Gruppe an Mitarbeitenden ist.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mobile Arbeit im Nicht-EU-Ausland deutlich höhere Risiken birgt und zusätzlich komplexere Fragen im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht auslöst. Daher ist diese Form des Home-Workation bei den beteiligten Organisationen derzeit nicht möglich.
Erkenntnisinteressen
Festlegen von realistischen Zeiträumen für eine effektive Nutzung von Home-Workation
Sicherstellung der Interaktion und Zusammenarbeit im Team trotz längerer Abwesenheit.
Einfluss dieses Angebots auf die Attraktivität der Organisation für internationale Mitarbeitende.
Welche Grenzen sind bisher bekannt?
Technische Grenzen
- Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit insbesondere IT-technischer Infrastrukturen
- Zeitversatz
- Datenschutz
- IT-Sicherheit
Prozessuale Grenzen
- Zeitverschiebungen aufgrund der jeweiligen Länderverteilung und auftretende Engpässe in der Teamzusammenarbeit
Führungs- und teambezogene Grenzen
- Umgang mit gestörten Kollaborationsprozessen z.B. aufgrund von Zeitverschiebungen
- Evtl. Unterschiede zu deutschen Mitarbeitenden
- Ungerechtigkeitsempfinden
Kulturelle Grenzen
- Keine bekannt
Arbeitsrechtliche Grenzen
- Keine bekannt
Krankenversicherungsrechtliche Grenzen
- Fehlende Abkommen der nationalen Krankenversicherungen zur Übernahme von etwaigen Arzt-/Behandlungskosten. Bei dienstlichem Interesse könnte ggf. eine Entsendebescheinigung beantragt werden, die den KV-Schutz im Inland bestätigt. Dann gälte § 17 V SGB V
Steuerrechtliche Grenzen
- Wo existent: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bei Überschreibung der 182-Tage-Grenze
- Findet das Arbeiten im Urlaub an mehr als 183 Tagen im Jahr statt und entspricht damit mehr als der Hälfte der regulären Arbeitszeit, entsteht eine Lohnsteuerpflicht in dem Land, in dem die "Workation" durchgeführt wird. Wird weniger als 183 Tage im Ausland gearbeitet, bleibt es u.U. bei Lohnsteuerpflicht in Deutschland.
- Darüber hinaus gilt auch in diesem Erprobungsfeld die Gefahr der Betriebsstätten-Gründung
- Ebenso zu berücksichtigen: Lohnsteuerabführungspflichten des Arbeitgebers
Sozialversicherungsrechtliche Grenzen
- Keine bekannt
Tarifvertragliche Grenzen
- Keine bekannt
Gesundheitliche Grenzen
- Keine bekannt
Sonstige Grenzen
- Zu prüfen, welche lokalen Gesetze einzuhalten sind, ob z.B. die Miete für Home-Office vom Arbeitgeber erstattet werden müsste, etc.
- Exportkontrolle
- Ein großzügigerer Rahmen für Personen aus Drittstaaten würde auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Zu welchen anderen Erprobungsfeldern besteht ein enger Bezug?
- Arbeitszeiterfassung, Ruhezeiten, alle zeitbezogenen Maßnahmen
- Full-remote Inland
Ortsflexible und attraktive Arbeitsmöglichkeiten (OaA)
Weiterführende Informationen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter dem Thema „Arbeitsgestaltung“: www.baua.de