Zum Inhalt springen
WorkNew@leibniz
    Glossar

    Flexibilisierung Ruhezeit + Ruhepausen

    • Illustration

      Vincent Brod

    In der Regel wird es erwartungsgemäß um eine fallweise, von Mitarbeitenden selbstentschiedene Verkürzung oder auch Unterbrechung der Ruhezeit gehen, um der Realität des gegebenen Arbeitskontextes sowie durch private Verbindlichkeiten z.B. durch Kinderbetreuung oder Pflege zu entsprechen, die aber auch „offiziell“ aufgeschrieben werden kann.

    Erkenntnisinteressen

    • Mögliche langfristige gesundheitliche Belastungen / messbare Entgrenzungseffekte

    • Realisierungschance individuell vorgenommener, (zeitnaher) Ausgleiche an anderen Tagen

    • Erfordernis von Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeitende wie Führungskräfte zur Vermeidung von gesundheitlichen Einschränkungen

    Welche Grenzen sind bisher bekannt?

    Arbeitsrechtliche Grenzen
    • Klarer Gesetzesbruch mit deutschem Arbeitszeitgesetz, auf internationaler Ebene noch zu prüfen.
    Technische Grenzen
    • Umsetzung in evtl. anders programmierten Zeiterfassungssystemen (mit automatischer Kappung oder Voreinstellung…) oder Apps, die im Wesentlichen durch den Mitarbeitenden selbst genutzt und einsehbar sind
    Technische Grenzen
    • Umsetzung in evtl. anders programmierten Zeiterfassungssystemen (mit automatischer Kappung oder Voreinstellung…) oder Apps, die im Wesentlichen durch den Mitarbeitenden selbst genutzt und einsehbar sind
    Prozessuale Grenzen
    • Bisher häufig geduldete Illegalität bzw. „geschönte“ Aufschriebe
    Führungs- und teambezogene Grenzen
    • Bedenken der Führungskräfte in Bezug auf persönliche Verantwortung und Fürsorgepflicht
    • Gegenseitige Negativspirale im Team (wenn die anderen das machen, muss ich das auch, oder eben auch nicht)
    Kulturelle Grenzen
    • Gewöhnung an „doppelte Buchführung“
    • Angst vor Sanktionen oder persönlicher Verantwortung
    Steuerrechtliche Grenzen
    • Keine bekannt
    Sozialversicherungsrechtliche Grenzen
    • Keine bekannt
    Tarifvertragliche Grenzen
    • Keine bekannt
    Gesundheitliche Grenzen
    • Es gibt Hinweise, dass bereits nach einer 12-Stunden-Schicht die mögliche Erholung von 12 Stunden nicht ausreicht, sodass Ermüdung in den nächsten Tag mitgenommen wird.

    Zu welchen anderen Erprobungsfeldern besteht ein enger Bezug?

    1. Erprobungsfeld: Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit
    Zuordnung im Experimentierraum

    New Horizons — Zeitsouveränität und -flexibilität (ZuF)

    Welche Lösungsansätze gibt es?

    Denkbar wäre:

    • dass die Ruhezeiten verkürzt werden
    • dass nicht jede "Unterbrechung" der Ruhezeit diese wieder neu beginnen lässt.
    • dass die Ruhezeit pro Tag gerechnet wird und somit auch andere Pausen eingerechnet werden (Beispiel: Arbeit von 8-13 Uhr und dann erst wieder von 17-20 Uhr > eigentlich könnte ich dann am nächsten Tag erst wieder ab 7 Uhr gearbeitet werden)
    • dass Pflichtpausen entfallen
    • dass im Zusammenhang mit Überschreitung von Höchstarbeitszeiten an einem Tag am nächsten zwingend die Ruhezeit (ggf. sogar eine längere) einzuhalten ist (um gesundheitlichen Grenzen gerecht zu werden)

    Weiterführende Informationen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter dem Thema „Arbeitsgestaltung“: www.baua.de

    Vollständigen Ergebnisbericht herunterladen

    pdf2,23MB